Informationen für Eltern

Die Schulbegleitung kann von Erziehungsberechtigten beantragt werden, wenn ihr Kind aufgrund einer seelischen und/oder körperlichen Behinderung an der Teilhabe in der Schule beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Bei allen Schritten des Verfahrens begleiten wir Sie gerne und unterstützen auch bei den Anträgen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Eine Grundlage für die Gewährung einer Maßnahme ist die psychiatrische/psychotherapeutische Diagnostik nach der ICD 10. Die genaue Feststellung der Beeinträchtigung erfolgt durch das Jugendamt.

Falls Sie Rückfragen zu dieser Thematik haben, melden Sie sich gerne jederzeit per Mail (info@lernenundwerden.de) oder telefonisch (0551- 291 452 29) bei uns.

Wir helfen Ihnen gerne weiter und planen die weiteren Schritte, um ihr Kind in optimale Hände zu geben.